Gibt es einen elektrischen Lattenrost von der Krankenkasse?

Von der Krankenkasse per se gibt es keine elektrischen Lattenroste. Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse auch keine Kosten für die Anschaffung eines elektrischen Lattenrostes. Ein elektrischer Lattenrost gilt unter allen Umständen als Gebrauchsgegenstand. Dies bedeutet, dass er nicht unter die Gegenstände fällt, die von der Krankenkasse abgedeckt sind.

Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten für einen elektrischen Lattenrost übernimmt. Dies ist allerdings erst dann der Fall, wenn der Lattenrost essentiell wird. Sobald eine betagte Person nicht mehr selbstständig aufstehen kann, würde die Krankenkasse greifen. Dabei gibt es aber immer noch die einzelnen Definitionen der einzelnen Krankenkassen. Auch bei Personen, welche die meiste Zeit des Tages im Bett verbringen, kann die Krankenkasse mit den Kosten abhelfen.

Grundsätzlich sollte das Ziel immer sein, dass eine Person möglichst lange bei sich zuhause leben kann und die Räumlichkeiten so gestaltet werden, dass dies auch ohne Probleme funktionieren kann. Deshalb ist die Anschaffung des elektrischen Lattenrostes auch einer der Teile des häuslichen Wohlbefindens.

Klären Sie am besten vor dem Kauf mit Ihrer Krankenkasse ab, ab welchem Zeitpunkt diese die Kosten übernehmen würden. Da Preise von mehreren hundert Euro gezahlt werden müssten, ist es immer lohnenswert, bei der Krankenkasse nachzufragen.

4.1/5 - (7 votes)